Tarife

Für Babys (unter 18 Monaten) und Kleinkinder, wird der gleiche Tagestarif berechnet:

 

Fr. 120.- pro ganz Tag                        Mittwoch & Donnerstag & Freitag geöffnet.

                                                 (Maximum Betreuungszeit pro ganzer Tag sind 10h.)

 

 

Der Tagestarif setzt sich zusammen aus der realen Betreuungszeit der Kinder und zusätzlich betreuungsrelevantem Aufwand, den 4 Mahlzeiten, Pflegeprodukte wie Wundcreme, Sonnencreme, Feuchttücher, Zahnpasta, Zahnbürsten......, Spiel- und Bastelmaterial, Kosten für Unternehmungen und Anteil an die Betriebskosten.

 

Windeln und Babynahrung wie die Muttermilch, das Schoppenpulver, entsprechender Gemüsebrei, müssen selbst mitgebracht werden. Fruchtbreie können, wenn gewünscht, in der Tagesbetreuung frisch zubereitet werden und müssen von den Eltern nicht mitgebracht werden.

 

Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Betreuungszeit und aus dem Tagestarif berechnete Monatspauschale ist verbindlich und ist jeden Monat geschuldet. Die Monatspauschale wird aus dem Tagestarif und den vereinbarten anwesenden Tagen berechnet.

 

Es wird von 46 Betreuungswochen ausgegangen im Jahr, die 5 Wochen Betriebsferien und die kantonalen Feiertage, wurden abgezogen und somit in der Monatspauschale berücksichtigt :

 

 

                               1 Kind besucht die Tagesbetreuung 1 Tag in der Woche:        460 Fr. Monatlich

 

                               1 Kind besucht die Tagesbetreuung 2 Tage in der Woche:      920 Fr. Monatlich

 

                               1 Kind besucht die Tagesbetreuung 3 Tage in der Woche:      1380 Fr. Monatlich

 

 

Bei kurzer Abwesenheit des Kindes, durch Krankheit oder Ferien, werden keine Abzüge an der Monatspauschale und keine Kompensationen der Betreuungszeit getätigt. Längere Abwesenheiten siehe Rahmenbedingungen.

 

Werden mehrere Kinder der gleichen Familie in der Tagesbetreuung betreut, wird für das erste Kind (Kind mit der höchsten Betreuungszeit) der volle Betrag verrechnet. Für die Geschwister wird eine Reduktion von je 10% auf die Monatspauschale gewährt.

 

Die ersten 4 Wochen Eingewöhnungszeit werden mit einem Pauschalbetrag von Fr. 380.- abgerechnet und sind nach erhalten der Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Danach wird die vereinbarte Monatspauschale in Rechnung gestellt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen/Meldepflicht

Das Angebot der Tagesbetreuung als Tagesmutter ist der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet. Siehe unter Rahmenbedingungen Informativer Teil Punkt eins.

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